Mir liegt folgender Fall vor, von dem ich immer noch nicht weiß, wie ich ihn lösen soll:
Im Grundbuch sind A und B zu je 1/2 eingetragen.
Nun überträgt
- A einen 1/2 Anteil seines Anteils (also 1/4 des Grundstücks) an X.
- A einen 1/2 Anteil seines Anteils (also 1/4 des Grundstücks) an Y.
- B einen 1/2 Anteil seines Anteils (also 1/4 des Grundstücks) an X.
- B einen 1/2 Anteil seines Anteils (also 1/4 des Grundstücks) an Y.
Nach Rn. 755 bei Schöner/Stöber entsteht keine besondere Bruchteilsgemeinschaft an einem Anteil, wenn dieser auf mehrere zu Bruchteilen übertragen wird. Daher würde ich X und Y nun zu je 1/2 eintragen.
Das Problem ist nun aber, dass an den jeweiligen oben genannten übertragenen Anteilen Nießbrauchsrechte und Rückauflassungsvormerkungen eingetragen werden sollen.
Also an dem
-1/4 Anteil des X für A
-1/4 Anteil des Y für A
-1/4 Anteil des X für B
-1/4 Anteil des Y für B
Und genau das ist mein Problem. Wie soll ich denn diese 1/4 Anteile belasten, wenn es diese in dieser Form gar nicht gibt? Rn. 1502 verstehe ich so, dass die Eintragung gar nicht möglich ist. Ist das richtig?