Gebühren für Ausschlagung nach GNotKG bei Notar

  • Hallo !

    Habe ein Verfahren , dass nach neuem Recht läuft.

    Die Ehefrau des Erblassers hat die Erbschaft bei einem Notar im Oktober 2013 ausgeschlagen.

    Dadurch erbt nur noch der Sohn des Erblassers.Ein Testament gibt es nicht.

    Würde hier jetzt nur die Gebühr für den beantragten Erbschein + e.V.erheben ?
    Die Gebühr für die Ausschlagung wird ja vom Notar erhoben.

    Sehe ich das so richtig ?

  • Guten Morgen!

    Ja! Gebühr für die Ausschlagung wurde bereits beim Notar erhoben.

    Wenn der Sohn den Erbschein bei Dir beantragt, dann Gebühr für den Erbschein + Gebühr für die e.V. erheben.

    Stellt der Notar den Erbscheinsantrag für den Sohn, dann erhebst Du nur die Gebühr für den Erbschein, da die Gebühr für die e.V. der Notar verdient hat.

    Schöne Grüße
    Döner

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