Hallo !
Habe ein Verfahren , dass nach neuem Recht läuft.
Die Ehefrau des Erblassers hat die Erbschaft bei einem Notar im Oktober 2013 ausgeschlagen.
Dadurch erbt nur noch der Sohn des Erblassers.Ein Testament gibt es nicht.
Würde hier jetzt nur die Gebühr für den beantragten Erbschein + e.V.erheben ?
Die Gebühr für die Ausschlagung wird ja vom Notar erhoben.
Sehe ich das so richtig ?