Belehrung hinsichtlich Pflichtteil bei Ausschlagung Erbschaft durch Ehefrau

  • Hallo !

    Habe mal eine allgemeine Frage an euch.

    In meinem Fall hat die Ehefrau des Erblassers die Erbschaft ausgeschlagen.Ein Testament gibt es nicht.Es erbt der Sohn des Erblassers allein.

    Habe jetzt den Erbschein erteilt.Meine Frage ist nun, ob ich die Ehefrau noch hinsichtlich Ihres Pflichtteils belehren muss.Nimmt ihr in diesen Fällen eine Belehrung vor ?

  • Hallo !

    Habe mal eine allgemeine Frage an euch.

    In meinem Fall hat die Ehefrau des Erblassers die Erbschaft ausgeschlagen.Ein Testament gibt es nicht.Es erbt der Sohn des Erblassers allein.

    Habe jetzt den Erbschein erteilt.Meine Frage ist nun, ob ich die Ehefrau noch hinsichtlich Ihres Pflichtteils belehren muss.Nimmt ihr in diesen Fällen eine Belehrung vor ?

    Bitte teile mir mit, nach welcher Vorschrift die Witwe in Deinem Fall einen Pflichtteil hat.

  • Hier gibt es verschiedene Formblätter:

    - Über das "normale" Pflichtteilsrecht.
    - Über das mit einem Vermächtnis kombinierte Pflichtteilsrecht (§ 2307 BGB).

    Bei angeordneten Nacherbfolgen und pflichtteilsberechtigten Nacherben wird des Weiteren auf § 2306 BGB hingewiesen (Ausschlagungsmöglichkeit -> Pflichtteilsrecht).

    Ich halte es für relativ sinnfrei, einen Nichtverwandten über ein "lumpiges" Vermächtnis über 100 € zu belehren, den enterbten gesetzlichen Erbprätendenten aber nicht auf seinen Pflichtteilsanspruch in nicht selten enormer Größenordnung hinzuweisen.

  • Allerdings lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen, welcher Güterstand in der Ehe des Erblassers bestanden hat.

    Brauchts auch nicht.
    Sowohl für die Praxis wie für die Klausur wird man/frau/anwärter/in regelmäßig vom gesetzlichen Güterstand ausgehen können, wenn nichts anderes im SV erwähnt ist .
    Soviel Sorgfalt wird man einem TO bei Einstellung des Sachverhalts zutrauen können.

  • Sorry,dass ich gestern nicht erwähnt habe, dass es sich um den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehandelt hat.

    Würde die Ehefrau jetzt wie folgt belehren :

    Sie haben am ..... die Erbschaft ausgeschlagen.Der überlebende Ehegatte , der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann die Erbschaft ausschlagen und dann neben seinem güterrechtlichen Zugwinnausgleichanspruch auch den Pflichtteil verlangen.Auf anliegendes Merkblatt wird verwiesen.

    Dem Schreiben würde ich das Merkblatt über den gesetzlichen Pflichtteil beifügen.

    Macht ihr die Belehrung in diesen Fällen auch so ?

  • Sorry,dass ich gestern nicht erwähnt habe, dass es sich um den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehandelt hat.

    Dafür brauchst Du Dich -wie bereits ausgeführt - überhaupt nicht entschuldigen.

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