Meine Geschäftsstelle hat Probleme in folgenden Fällen : und ich kann im Forum nach neuem Recht nichts dazu finden....
Wer bekommt Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis? Nur mit Titel o. reicht Darlegung eines ber. Interesses?
Was wird mitgeteilt ? Nur die Eintragung oder auch der Grund dieser Eintragung?
Was kostet die Auskunft?
Im votraus Danke für die Hilfe