Der Nachlassverwalter beantragt die Freigabe des Sparkontos zu genehmigen, um die entstandenen Steuerberatergebühren zu begleichen. Ein Erbe (vertreten durch RA) bestreitet die Höhe der Gebühren und deren Berechnung.
Dem Nachlassverwalter hatte ich das Schreiben des RA zur Stellungnahme übersandt. Er sandte mir dazu eine Stellungnahme des Steuerberaters.
Ich habe da nun so überhaupt keine Ahnung. Strittig sind immerhin 9000,- €.
Kann mir jemand sagen, ob ich in diesem Falle so eine Art "Gutachtenauftrag" an einen von mir ausgesuchten Steuerberater zur Bewertung der Angelegenheit erstellen kann??????