Hallo miteinander!
Bin noch ganz frisch im Grundbuch, und irgendwie stehe ich mit Dienstbarkeiten grundsätzlich auf Kriegsfuß, hab ich das Gefühl.
So auch hier:
Aktuell geht's um die Bestellung eines Wohnungsrechts. Dabei tu ich mich mit folgenden Regelungen schwer:
1. Die Beteiligten haben vereinbart, dass der Eigentümer berechtigt sein soll, das die Wohnung zu nutzen oder auf eigene Rechnung zu vemieten, wenn die Berechtigten das Wohnungsrecht dauerhaft nicht mehr ausüben können.
2. Die Beteiligten haben eine Regelung über verbrauchsabhängige Kosten getroffen (Soweit diese getrennt erfasst werden können, tragen die Wohnungsberechtigten diese selbst. Soweit eine getrennte Erfassung nicht möglich ist, beteiligen sie sich hieran im Verhältnis nach Köpfen)
zu 1.:
M.E. liegt hier ein Verstoß gegen den Eigentümerausschluss, den § 1093 BGB zwingend vorschreibt - auch wenn eine Nutzung durch die Eigentümer nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Oder seht ihr das anders? Vielleicht nur ein auflösend bedingtes Wohnungsrecht? Hab hierzu nirgendwo in Literatur oder Rechtssprechung was gefunden...
zu 2.:
Ich weiß, dass gerade diese Kostenvereinbarungen bei Dienstbarkeiten ziemlich streitig sind - wurde hier ja auch schon öfters diskutiert... Ich denke aber, dass die Regelung hier soweit okay ist - im Wesentlichen geben die Beteiligten damit ja nur die gesetzlichen Regelungen wider, oder?
Außerdem würde mich interessieren, wie ihr die Bestimmtheit solcher Rechte prüft. Der Eigentümerausschluss soll sich laut Bewilligung auf die "im nördlichen Anbau gelegenen Räume mit separatem Eingang sowie die Einzelgarage" erstrecken. Für Garten und Terrasse sollen Wohnungsberechtigte und Eigentümer gemeinsam nutzungsberechtigt sein. Müsste ich mir hier jetzt einen Plan o.ä. vorlegen lassen? Theoretisch wäre es ja möglich, dass es mehrere nördliche Anbauten gibt, oder mehrere Garagen... Aber ich meine eigentlich, dass ich hier nur nachhaken muss, wenn ich anhand der Bewilligung schon sehe, dass die Angaben nicht bestimmt genug sind... oder?
Vielleicht mach ich mir ja auch Probleme, wo keine sind - Stichwort: Den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen...
Wäre für ein paar Meinungen auf jeden Fall sehr dankbar
Viele Grüße,
Motzkeks