Hallo,
mein Erblasser ist am 11.10.2013 verstorben und hat keine Kinder und keine Ehefrau (vorverstorben) hinterlassen. Er hat mit seiner Ehefrau folgendes testiert:
Ich setze meine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Sollte meine Ehefrau den Erbfall nicht erleben, so setze ich ein die Tochter X meiner Ehefrau als Ersatzerbin.
Die Ersatzerbin ist 2008 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstorben.
In einem weiteren Testament (Einzeltestament) hat der Erblasser anstelle dieser Ersatzerbin den Y eingesetzt, welcher dann 2011 vorverstorben ist.
X ist ebenfalls ohne Hinterlassung von Ablömmlingen verstorben. Muss ich sowohl von x als auch von Y deren Erben von diesem Erbfall benachrichtigen? Oder gilt § 1923 BGB?