Benachrichtigung der Erben des eingesetzen Ersatzerben?

  • Hallo,

    mein Erblasser ist am 11.10.2013 verstorben und hat keine Kinder und keine Ehefrau (vorverstorben) hinterlassen. Er hat mit seiner Ehefrau folgendes testiert:
    Ich setze meine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Sollte meine Ehefrau den Erbfall nicht erleben, so setze ich ein die Tochter X meiner Ehefrau als Ersatzerbin.
    Die Ersatzerbin ist 2008 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstorben.

    In einem weiteren Testament (Einzeltestament) hat der Erblasser anstelle dieser Ersatzerbin den Y eingesetzt, welcher dann 2011 vorverstorben ist.
    X ist ebenfalls ohne Hinterlassung von Ablömmlingen verstorben. Muss ich sowohl von x als auch von Y deren Erben von diesem Erbfall benachrichtigen? Oder gilt § 1923 BGB?


  • In einem weiteren Testament (Einzeltestament) hat der Erblasser anstelle dieser Ersatzerbin den Y eingesetzt, welcher dann 2011 vorverstorben ist.
    X ist ebenfalls ohne Hinterlassung von Ablömmlingen verstorben. Muss ich sowohl von x als auch von Y deren Erben von diesem Erbfall benachrichtigen? Oder gilt § 1923 BGB?


    Ich vermute mal, dass es Y heißen muss, dann würde ich weder die Erben von X noch die von Y benachrichtigen.

  • Es gilt § 1923 BGB. Da sämtliche testamentarischen Ersatzerben vor dem Erbfall weggefallen sind, gilt gesetzliche Erbfolge. Es sei denn, es finden sich im Testament Hinweise darauf, dass im Falle des Vorversterbens der Ersatzerben, weitere Ersatzerben berufen sein sollen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!