Hallo,
meine Nachlasspflegerin beantragt die Genehmigung zur Veräußerung von Wertpapieren. Eine Bank in Luxembourg hat die Geschäftsbeziehung zum 31.12.2013 für sämtliche Privatkunden gekündigt, hiervon sind auch die Wertpapiere des Erblassers betroffen. Falls die Bank in Luxembourg keine Mitteilung der Nachlasspflegerin erhält, wird sie den Depotbestand bei einer staatlichen Bank hinterlegen.
Diese Strategie Papiere sind ca. 77.000,00 € wert. Muss ich hierfür einen Verfahrenspfleger für das Genehmigungsverfahren bestellen?
Bedarf es einer tieferen Prüfung, ob diese Bank in Luxembourg ordnungsgemäß gekündigt hat?
Muss der Betrag in Deutschland (nach Auflösung der Wertpapiere) wieder in dieser Form als Wertpapiere angelegt werden? Wahrscheinlich gibt es nichts gleichwertiges?