Hallo miteinander,
in Kürze soll ein (unbeschränkter) Erbschein nach einen Erblasser beantragt werden, der sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit hatte. Zum Nachlass gehört eine Eigtwhg. in Polen (für welche der Erbschein letztendlich benötigt wird). Im Testament wurde keine Rechtswahl getroffen. Nun gilt aus meiner Sicht natürlich das dt. Recht, aus polnischer Sicht aber das polnische Recht (bei beiden Staatsangehörigkeitsprinzip). Der Erbschein soll hier beantragt werden, da dies von einem Rechtsanwalt in Polen so empfohlen wurde. Offenbar soll die spätere Nachlassabwicklung in Polen einfacher sein, wenn ein dt. Erbschein existiert.
Wie erteile ich den Erbschein inhaltlich? Muss ich das polnische Recht irgendwie berücksichtigen?