Ist das ein Fall für den gegenständlich beschränkten Teilerbschein?
Die Erblasserin E war zu Lebzeiten Rechtsinhaberin von versicherungsrechtlichen Ansprüchen gegen ein Konsortium von 26 deutschen Versicherern auf Zahlung des Zeitwerts einer in St. Tropez gestohlenen Yacht. Die Ansprüche sind unstreitig, ebenso, dass die Forderung zum Nachlass der E gehört.
Die Erblasserin ordnete Vor- und Nacherbschaft an. Vorerbe war V. Nacherbfall sollte der Tod des V sein. Als Nacherbe ist N vorgesehen.
Die E ist am 01.05.2013 verstorben, der V am 31.05.2013. V hat - ohne Trennung nach Vermögensmassen - testamentarisch den X zu seinem Alleinerben eingesetzt.
X beantragt einen Erbschein. Der Nacherbe N ist der Auffassung, dass die Testierung des V nicht den Nachlass der E erfassen kann, weshalb INSOWEIT er als Nacherbe Erbe der E ist. Daher die Eingangsfrage. Ist das ein Fall für den gegenständlich beschränkten Teilerbschein?