Mittellosigkeit des Betreuten

  • Der Betreute hat Sparguthaben mit ca. 2600,-- EUR und Giro-Guthaben mit ca. 900,-- EUR. Der Betreuer macht jetzt geltend, dass der Betreute mittellos ist (bzgl. der Entscheidung ob Aufwandspauschale aus der Staatskasse zu zahlen ist), da noch zwei Rechnungen für das Pflegeheim offen sind. Das Giro-Guthaben reicht hierfür aber nicht aus. Er zahlt die Rechnungen immer, wenn wieder Rente auf dem Konto eingegangen ist.

    Müssen Verbindlichkeiten des Betreuten bei der Prüfung der Mittellosigkeit berücksichtigt werden?

    Muss ich den Betreuer auffordern die noch offenen Rechnungen vom Sparguthaben zu begleichen, wenn das Giro-Guthaben insgesamt nicht ausreicht?

    Dann wäre auch die Vermögenssituation des Betreuten eindeutig. :confused:

  • Dass vom Girokonto ggf. noch Ausgaben für den Monat zu erfolgen haben, beachte ich schon. Ich würde hier also aus der Staatskasse zahlen.

    In die Vorgehensweise, wie der Betreuer seine Zahlungen mit dem Heim regelt, würde ich mich nicht unbedingt einmischen, jedenfalls nicht, solange er hier nicht direkt Schulden entstehen lässt. Da die Rente regelmäßig kommt, scheinen hier ja die Zahlungen an das Heim auch regelmäßig, wenn auch nachträglich, zu fließen.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Der Betreute ist vermögend und daher die Vergütung nicht aus der Staatskasse zu zahlen. Bei der Entscheidung vermögend oder mittellos ist immer auf den Ist-Zustand abzustellen - und solange die Rechnungen noch nicht gezahlt sind, ist ja noch Geld da.

  • Der Betreute ist vermögend und daher die Vergütung nicht aus der Staatskasse zu zahlen. Bei der Entscheidung vermögend oder mittellos ist immer auf den Ist-Zustand abzustellen - und solange die Rechnungen noch nicht gezahlt sind, ist ja noch Geld da.

    Leider vollzustimm.

    §§ 1908i, 1836c Nr.2 BGB, 90 SGB XII steht nirgends etwas von "Verbindlichkeiten abziehen" im Gegensatz z.B. zu KVNr. 11101 Abs.1 2. HS GNotKG.

  • Ok, wenn die Vergütung dann gegen das Vermögen festgesetzt wird, die offenen Rechnungen bezahlt werden und anschließend Rechtsmittel gegen den Vergütungsbeschluss eingelegt und nachgewiesen wird, dass Mittellosigkeit nun (tatsächlich) vorliegt, müsste man doch abhelfen, oder nicht?

  • Ok, wenn die Vergütung dann gegen das Vermögen festgesetzt wird, die offenen Rechnungen bezahlt werden und anschließend Rechtsmittel gegen den Vergütungsbeschluss eingelegt und nachgewiesen wird, dass Mittellosigkeit nun (tatsächlich) vorliegt, müsste man doch abhelfen, oder nicht?

    Siehe hier.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Genau. Und das Ergebnis kann man auch schneller haben.

    Auch wenn mir ein Betreuer im Regressverfahren vorträgt, dass der Betroffene zwar grad Vermögen hat, aber noch offene Rechnungen ausstehen, nach deren Begleichung er wieder unter 2.600 € fällt, dann erlasse ich doch keinen Regressbeschluss in dem Wissen, dass ich ihn wieder aufheben muss, wenn der Betreuer Rechtsmittel einlegt.

  • Genau. Und das Ergebnis kann man auch schneller haben. Auch wenn mir ein Betreuer im Regressverfahren vorträgt, dass der Betroffene zwar grad Vermögen hat, aber noch offene Rechnungen ausstehen, nach deren Begleichung er wieder unter 2.600 € fällt, dann erlasse ich doch keinen Regressbeschluss in dem Wissen, dass ich ihn wieder aufheben muss, wenn der Betreuer Rechtsmittel einlegt.

    Na, lass das mal nicht deine Bezirksrevisoren hören bzw. lesen. ;)

    Ist es so unwahrscheinlich, dass sich der Betreuer tatsächlich erstmal seine Vergütung aus dem Vermögen entnimmt, bevor er die Rechnungen bezahlt?

  • Es spricht was für die eine Meinung und es spricht was für die Andere.

    Als Betreuer würde ich mich kurzschließen mit dem zuständigen Betreuungsrechtspfleger und entsprechend seiner vetretenen Meinung handeln. Wenn er diese Konstellation als Vermögend ansieht, dann drücke ich das Geld, wenn die Rechnung schon da ist, als Abschlag auf die Rechnung weg oder ich lass mir eine Abschlagsrechnung stellen und drücke dann das Geld weg.

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  • ...
    Ist es so unwahrscheinlich, dass sich der Betreuer tatsächlich erstmal seine Vergütung aus dem Vermögen entnimmt, bevor er die Rechnungen bezahlt?

    Richtig, aber ist das nicht offensichtlich pflichtwidrig, weil nachteilig für den Betroff. und muss ! dann nicht das Gericht z.B. durch einen entsprech. Hinweis einschreiten?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ist es wirklich nachteilig für den Betreuten, wenn er mit seinem Geld den Betreuer und nicht das Pflegeheim bezahlt? Im Endeffekt ist der Betreute so oder so mittellos, die Frage ist halt nur, welcher staatliche Topf genommen wird, um die Lücke zu schließen.

  • :gruebel: Vermögen: 3.500,- abzügl. 1.800,- Heimrechn. (geschätzt, da 2mal) , verbleiben: 1.700,-

    Vermögen: 3.500,- abzügl. Pauschale 399,- und 1.800,- , verbl. 1.301,-

    Für mich macht das schon einen Unterschied, zumindest aus Sicht des Betreuten.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wenn aber doch keiner mehr für die Heimkosten aufkommen kann, wird der Betreute doch nicht rausgeworfen, sondern er bekommt staatliche Unterstützung. :gruebel:

    Klar, bei deinem Beispiel hat der Betreute erstmal weniger Geld - aber dafür das gute Gefühl, nicht der Allgemeinheit auf der Tasche gelegen zu haben ;)

    Ich glaube übrigens nicht, dass es in so einem Fall eine gerichtliche Hinweispflicht gibt. Sonst müsste man dem vermögenden Betreuten ja regelmäßig mitteilen, dass es evtl von Vorteil für ihn sein kann, wenn er sein Vermögen verprasst, anstatt es für die Heimkosten bzw die Betreuervergütung aufzusparen...

  • Ist ja generell richtig, dass es auf den Vermögensstand zum Zeitpunkt der Entscheidung ankommt, aber hier die tatsächlich monatlich immer wiederkehrenden Kosten nicht zu beachten und gewissermaßen zu "überholen", ist für mich nicht der Sinn der Sache.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

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