Hallo,
ich habe im August eine Erbausschlagung für eine fremdes Na-Gericht im Wege der Rechtshilfe aufgenommen. Jetzt teilt mir das Na-Gericht mit, dass ich mich beim Namen des Ausschlagenden verschrieben habe und hat mir das Original (drei Monate später) zur Prüfung zurück gesandt.
Berichtigung gem. §319 ZPO analog möglich, oder muss derjenige nochmal hierher und die Ausschlagung /Anfechtung der Annahme (da die Fristen ja bereits abgelaufen sind) erneut erklären??
Fehler in der Ausschlagung
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Ich würde nach § 319 berichtigen.
Hast Du denn bei der Aufnahme seinen Ausweis verlangt und falsch abgeschrieben? Dann ist es ja eindeutig ein Schreibfehler. -
Falscher Vorname
Ausweis lag vor. -
"Umseitige Urkunde wird am Ende des drittletzten Absatzes wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit gem. § 1945 II BGB i.V.m. § 44a II BeurkG wie folgt berichtigt:..."
§ 319 ZPO betrifft die streitige Gerichtsbarkeit.
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