Hallo zusammen,
habe einen Fall, bei dem ich nicht wirklich weiter weiß. Vielleicht hat von Euch jemand eine Idee....
Sachverhalt:
E stirbt am 08.05.2013 und hinterlässt 2 Töchter und 1 Ehefrau. Kein Testament. Die Ehefrau scheidet aufgrund eines Erbverzichts als gesetzliche Erbin aus. Tochter 1 hat wirksam ausgeschlagen. Nun zu Tochter 2....
Wie so oft hatte der Verstorbene keinen Kontakt (und auch die Angehörigen nicht), so dass es ewig gedauert hat, bis wir Tochter 2 ermittelt hatten.
Ich habe mit ihr am 10.10.2013 telefoniert, unser Schreiben mit Hinweis zur Ausschlagung hat sie am 15.10.2013 erhalten. Am 02.11. geht ihre Ausschlagungserklärung ein. Auf den 1. Blick alles fein, ABER:
Am 16.08.2013 hat die Ehefrau hier vorgesprochen und angegeben (Protokoll in der Akte!) die Tochter bereits im Mai von dem Tod, den vorhandenen Schulden und der Ausschlagungsfrist informiert zu haben. In dem mit mir geführten Telefonat hat Tochter 2 zumindest bestätigt, Kontakt mit der Ehefrau gehabt zu haben, was die sagt "interessiere sie aber nicht".
Ich habe Tochter 2 also darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass ihre Ausschlagung unwirksam ist und sie ihren Sicherungspflichten nachkommt (zum Nachlass gehört GB). Nun geht die Anfechtungserklärung ein mit der Begründung, von den Schulden und dem Erbverzicht sei ihr gar nichts bekannt gewesen. Dies habe ihr die Ehefrau entgegen deren Aussage nicht gesagt.
Und nun???? Es steht "Aussage gegen Aussage". Mein Problem ist der Grundbesitz. Nachlasspflegschaft? Finde ich persönlich irgendwie inkonsequent, weil ich dann ja quasi von einer wirksamen Anfechtung ausgehen würde....