§ 47 GBO, kolumbianisches Güterrecht

  • Ich soll als Erwerber Eheleute eintragen, die laut Angabe im Kaufvertrag "miteinander im gesetzlichen Güterstand nach kolumbianischem Recht" verheiratet sind. Die Eheleute erwerben zu je 1/2 Anteil. Ist das zulässig:confused:?
    Zum gesetzlichen Güterstand in Kolumbien habe ich bislang im Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., Rdnr. 425 Anhang zu "Internationale Bezüge" gefunden, dass es sich um eine "eheliche Gesellschaft eigener Art" handelt. Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter:gruebel:!

  • Habe inzwischen herausgefunden, dass die in Kolumbien geltende eheliche Gesellschaft eigener Art den Erwerb von Bruchteilseigentum durch die Ehegatten nicht hindert und eingetragen. Wieder eine Akte vom Tisch:akten

  • Habe jetzt auch mal Kolumbianer auf dem Tisch. Auch nach meinen Recherchen gilt dort eine eheliche Gesellschaft eigener Art. Meine Erwerber wollen nun als Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen werden. Hat jemand dazu vielleicht Erfahrungen?

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