Habe hier eine Akte, in der die Partei die Überprüfung der Verfahrenskostenhilfebewilligung anstrebt.
Der VKH-Bewilligungsbeschluss (45,00 €) Raten monatlich ist durch den Richter am 27.08.2013 ergangen.
Das Schreiben bzgl. der Überprüfung der VKH-Bewilligung ist am 10.09.2013 eingegangen.
Vorgetragen wird, dass Pflegegeld nicht als Einkommen des Kindes berücksichtigt werden kann. Eine Kollegin teilte daraufhin mit, dass es für die Bewertung, ob Pflegegeld berücksichtigt werden kann oder nicht, auf den Zahlungsgrund ankäme. Sie hat den Bewilligungsbeschluss über das Pflegegeld angefordert.
Die Partei hat daraufhin eine Bestätigung der Krankenkasse eingereicht, dass Leistungen im Rahmen der Pflegestufe II bezogen werden.
Reicht diese Information aus, um zu Beurteilen, ob Pflegegeld berücksichtigt werden kann oder nicht?
Wer kann mir weiterhelfen??