Pflegegeld - einzusetzendes Einkommen?

  • Habe hier eine Akte, in der die Partei die Überprüfung der Verfahrenskostenhilfebewilligung anstrebt.

    Der VKH-Bewilligungsbeschluss (45,00 €) Raten monatlich ist durch den Richter am 27.08.2013 ergangen.
    Das Schreiben bzgl. der Überprüfung der VKH-Bewilligung ist am 10.09.2013 eingegangen.

    Vorgetragen wird, dass Pflegegeld nicht als Einkommen des Kindes berücksichtigt werden kann. Eine Kollegin teilte daraufhin mit, dass es für die Bewertung, ob Pflegegeld berücksichtigt werden kann oder nicht, auf den Zahlungsgrund ankäme. Sie hat den Bewilligungsbeschluss über das Pflegegeld angefordert.

    Die Partei hat daraufhin eine Bestätigung der Krankenkasse eingereicht, dass Leistungen im Rahmen der Pflegestufe II bezogen werden.

    Reicht diese Information aus, um zu Beurteilen, ob Pflegegeld berücksichtigt werden kann oder nicht? :confused::confused:
    Wer kann mir weiterhelfen?? :gruebel:

  • Ich kann Dir zunächst insoweit helfen , als Du im falschen Subforum gelandet bist.
    Dreimal darfst Du raten, wo Deine Frage besser verortet wäre.

  • Die Frage dürfte hier im PKH/VKH-Bereich besser aufgehoben sein.

    Ulf, Admin

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Was soll denn das für ein Pflegegeld sein ?
    Eins nach § 39 SGB VIII ?

    Dann würde nämlich OLG Karlsruhe FamRZ 2004,645 gelten.

    Wenn außerdem die Überprüfung innerhalb der Beschwerdefrist beantragt ist, dann ist das eine PKH-Beschwerde, über deren Abhilfe der Richter zu entscheiden hat.

  • Ich weiß nur, dass das Pflegegeld im Rahmen der Pflegestufe II bezogen wird. Mehr wurde mir nicht mitgeteilt.

    Hätte das Schreiben auch als sofortige Beschwerde ausgelegt und dem Richter vorgelegt. Allerdings hatte die Kollegin bereits eine Zwischenverfügung rausgeschickt. Von daher war ich mir nicht sicher, ob ich es dann noch dem Richter vorlegen kann.

    Hab' es jetzt aber trotzdem gemacht :strecker Mal schaun, was passiert...

  • Wenn ich "Pflegestufe" lese geh ich mal davon aus, das Pflegegeld nach SGB XI gezahlt wird. Das wird im Gegensatz zu dem nach § 39 SGB VIII m. E. schon in voller Höhe als Einkommen betrachtet, auch weil es da keinen Anteil "Kosten der Erziehung" gibt.
    Evtl. gleicht sich das ganze aber durch (nachbgewiesene) Mehrbedarfe aufgrund der Behinderrung wieder aus.

  • Möchte mal diesen älteren Thread beleben.

    Im Rahmen der VKH-Überprüfung teilt die VKH-Partei mit, dass sie nun Pflegegeld für ihr leibliches Kind von der gesetzlichen Krankenversicherung beziehe (ca. 900,- €). Ansonsten erhält die VKH-Partei nur Elterngeld vom Landkreis und das Kindergeld für das (behinderte) Baby.

    Kann man hier wirklich das Pflegegeld (anteilig) als Einkommen der VKH-Partei oder des Kindes ansetzen? :gruebel: In letzterem Fall wäre für dieses zumindest kein Freibetrag mehr zu berücksichtigen.

    Wie sind eure Auffassungen zur Problematik?

  • Ich hatte diese Problematik in letzter Zeit mehrmals...

    Anspruch auf Pflegegeld hat ausschließlich der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld steht ihm zur freien Verwendung zu. Sachgemäß wäre es m.E. daher im vorliegenden Fall, das Pflegegeld als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen und den Freibetrag bei der PKH-Partei entsprechend zu streichen.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Ich hatte diese Problematik in letzter Zeit mehrmals...

    Anspruch auf Pflegegeld hat ausschließlich der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld steht ihm zur freien Verwendung zu. Sachgemäß wäre es m.E. daher im vorliegenden Fall, das Pflegegeld als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen und den Freibetrag bei der PKH-Partei entsprechend zu streichen.


    Und die Differenz von Pflegegeld + Kindergeld - Kinderfreibetrag ist dann ggf. sogar als Einkommen der VKH-Partei (Mutter) zu berücksichtigen? :gruebel: Hinsichtlich des Kindergeldes wird das ja vom BGH so vertreten, [FONT=&amp]BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15.[/FONT]

  • Anspruch auf Pflegegeld hat ausschließlich der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld steht ihm zur freien Verwendung zu. Sachgemäß wäre es m.E. daher im vorliegenden Fall, das Pflegegeld als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen und den Freibetrag bei der PKH-Partei entsprechend zu streichen.

    Das wäre aber für mich nur Schritt eins von 2 notwendigen.

    Was ist mit dem zusätzlichen Bedarf, den die zu pflegende Person hat/auslöst? Das muss ja auch irgendwie Berücksichtigung finden.
    Soll eine Schlechterstellung hingenommen werden, nur weil die Eltern keinen Pflegedienst bezahlen und den Bedarf selbst erfüllen?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich sehe da keine Schlechterstellung. Die Mutter beantragt VKH. Ihr Kind wäre als unterhaltsberechtigt mit einem Freibetrag zu berücksichtigen, erhält aber Pflegegeld und fällt somit weg. Der Freibetrag beträgt z. Z. glaube ich 284,00 EUR. Gleichzeitig erhält das Kind (sprich die Mutter) aber 900,00 EUR Pflegegeld. Die Differenz Pflegegeld - Freibetrag würde ich dann in jedem Fall nicht als anteiliges Einkommen der Mutter ansehen, sondern komplett ignorieren. Damit dürfte der Pflegeaufwand für ein behindertes Kind ausreichend berücksichtigt werden.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

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    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Ich sehe da keine Schlechterstellung. Die Mutter beantragt VKH. Ihr Kind wäre als unterhaltsberechtigt mit einem Freibetrag zu berücksichtigen, erhält aber Pflegegeld und fällt somit weg. Der Freibetrag beträgt z. Z. glaube ich 284,00 EUR. Gleichzeitig erhält das Kind (sprich die Mutter) aber 900,00 EUR Pflegegeld. Die Differenz Pflegegeld - Freibetrag würde ich dann in jedem Fall nicht als anteiliges Einkommen der Mutter ansehen, sondern komplett ignorieren . Damit dürfte der Pflegeaufwand für ein behindertes Kind ausreichend berücksichtigt werden.

    :abklatsch

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  • Zöller, 31. Aufl., Rz. 15 bei § 115 ZPO meint unter Hinweis auf OLG Bremen in FamRZ 2013, 60, das Pflegegeld sei kein Einkommen bei der nicht gewerblichen Pflegeperson.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :D Ne, war mir nicht bekannt, in den Kommentaren, die mir vorlagen, stand zum Pflegegeld nichts bzw. habe ich es nicht gefunden. Habe also so entschieden, wie es mir am sachgerechtesten erschien... und war ja anscheinend gar nicht soo weit weg von der Rechtsprechung :D

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

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    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
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  • :D Ne, war mir nicht bekannt, in den Kommentaren, die mir vorlagen, stand zum Pflegegeld nichts bzw. habe ich es nicht gefunden. Habe also so entschieden, wie es mir am sachgerechtesten erschien... und war ja anscheinend gar nicht soo weit weg von der Rechtsprechung :D


    Nunja, in Beitrag 12 hast du jedoch geschrieben, dass das Pflegegeld als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen sei und damit für dieses kein Freibetrag zugunsten der PKH-Partei angesetzt werden könne... ;)

  • Meine Beschwerdekammer behandelt "weitergeleitetes" Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu einem Drittel als Einkommen der (pflegenden) PKH-Partei.

    Pflegegeld, welches die Partei selbst bezieht, zählt gemäß § 13 Abs. 5 SGB VI nach ihrer Auffassung auch nicht zum einzusetzenden Einkommen der Partei.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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