Ich habe mein erstes Todeserklärungsverfahren auf dem Tisch.
B ist im 2. Weltkrieg mit 17 Jahren verschollen. Die Antragstellerin A, seine Schwester war zu dem Zeitpunkt 3 Jahre alt.
Sie hat bei der Antragstellung angegeben, dass ihr Bruder vor der Einberufung bei der Mutter gewohnt hat und zwar in "Musterhausen", also meinem Gericht.
Eine EMA-anfrage nach Musterstadt habe ich gemacht, dort ist B nicht gemeldet.
Aus den eingereichten Unterlagen habe ich gesehen, dass das DRK ein Gutachten erstellt hat. Dieses Gutachten aus dem Jahre 1973, welches noch die Mutter in Auftrag gegeben hat, habe ich mir angefordert und darin steht, dass B seinen letzten Wohnsitz in "Anderswo" gehabt hat. 1973 wohnte die Mutter in "Musterhausen".
Ich habe daraufhin nach "Anderswo" eine EMA-Anfrage gestartet, die mit dem Vermerk zurück kam "weder im Archiv noch in den aktuellen Meldedaten zu ermitteln."
Ich bin mir nun unschlüssig, ob ich das Verfahren abgeben soll.
Auf der einen Seite glaube ich eher, dass die Mutter besser wusste, wo die Familie bei Kriegsausbruch gewohnt hat, aber auf der anderen Seite müsse die Antragstellerin auch wissen, wenn sie mal von "Anderswo" nach "Musterhausen" umgezogen ist.