Hausverwaltungsvertrag

  • Der Betreute besitzt 6 vermietete Eigentumswohnungen. Der Betreuer möchte jetzt einen Hausverwaltungsvertrag mit einem Immobilienverwalter abschließen.

    Im Vertrag ist u.a. bestimmt:
    Dieser Vertrag läuft vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014. Er verlängert sich danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Wochen zum nächsten Quartalsende gekündigt werden.
    Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

    Bedarf dieser Hausverwaltungsvertrag der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?

  • Hallo zusammen,

    in dem Fall, den ich zu bearbeiten habe, möchte die Betreuerin ebenfalls eine Hausverwaltung beauftragen, die sich um die Verwaltung der 5 Mietwohnungen kümmert. Monatlich sind dafür 250,00 € zu zahlen.
    Damit man die Genehmigungsfähigkeit nach § 1907 III BGB bejahen kann, müsste der Vertrag länger als 4 Jahre unkündbar sein. Sehe ich das richtig????

    Danke für einen kurzen Denkanstoß :)

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

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