In meiner Akte wurde ein Erbscheinsantrag gestellt.
Eine der Miterbin hat mittlerweile einen anderen Nachnamen.
Diesbezüglich habe ich eine Heirats- bzw. Eheurkunde angefordert.
Nun hat mir der Notar geschrieben, dass die Miterbin mittlerweile geschieden ist und somit nicht mehr über eine Heiratsurkunde verfügt. Er hat mir auch das Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens mitgeteilt.
Meine Frage ist nun, ist es ausreichend für den Nachweis der Namensänderung, wenn ich mir nun die Scheidungsverfahrensakte beiziehen lasse und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses bzw. Scheidungsurteils zur Nachlassakte nehme oder was benötige ich diesbezüglich?
Außerdem wurde für eine andere Miterbin nur eine Kopie einer Heiratsurkunde eingereicht.
Ich benötige doch aber eine beglaubigte Abschrift oder das Original der Heiratsurkunde oder sehe ich das falsch?