Ich habe einen Antrag des Gläubigers vorliegen, der mir den Vollstreckungsbescheid übersandt hat, damit dieser hinsichtlich der Kosten und Zinsen korrigiert wird.
Folgender Fall:
Der Gl. hat gegen den S. einen VB erwirkt (Hauptforderung, Verfahrenskosten, Nebenkosten, Zinsen). Der S. hat gegen den VB Widerspruch erhoben. Der Widerspruch richtet sich allerdings nur gegen einen Teil des Anspruchs:
- die Zinsen insgesamt
- die Verfahenskosten insgesamt
Daraufhin wurde das Verfahren ans AG abgegeben.
Der Gl. schreibt nun:
Es wurde Einspruch gegen die Kosten und Zinsen eingelegt.
In diesem Umfang nehmen wir die Klage zurück.
Den VB fügen wir bei, damit dieser hinsichtlich der Kosten und Zinsen korrigiert werden kann.
Jaa und jetzt hab' ich die Akte.. Wie gehe ich da vor??