Grundschuld doppelt eingetragen

  • Hallo alle zusammen,

    es ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber ich komm nicht weiter. Der Notar hat aus Versehen zwei Mal dieselbe Grundschuld beantragt und so wurde die Grundschuld aus derselben Urkunde auch unter verschiedenen Eintragungsdaten im Grundbuch eingetragen. Das heißt, Abt. III lfd. Nr. 1 und 2 leiten sich aus derselben Bewilligung her. Das ist doch eigentlich nicht möglich, oder? Wie bekommt man die zweite (falsche) Grundschuld da wieder raus?

    Wenn die Bank eine LöBe erteilt, umfasst die ja dann auch das erste Recht, weil sie sich auf die Urkunde bezieht oder seh ich das falsch?:confused:

    Besten Dank für eure Hilfe!

  • Die Grundschuld in Abt. III Nr. 2 ist nicht materiell entstanden, weil ihr keine materiellrechtliche Einigung über die Grundschuldbestellung zugrunde liegt. Damit ist die Grundschuld im Wege der Grundbuchberichtigung zu löschen. Es liegt nach Sachlage zudem näher, hier eine Löschung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises zu befürworten, anstatt eine Löschungsbewilligung des Scheingläubigers zu fordern. Teilt man diese Ansicht, sollte man ein privatschriftliches Löschungseinverständnis der Bank ausreichen lassen. Ist die Bank siegelführend, gibt es ohnehin kein Formproblem.

    In der Erklärung der Bank ist die zu löschende Grundschuld natürlich mit "Abt. III Nr. 2" zu bezeichnen.

  • Gut, der betreffende Rechtspfleger möchte nämliche eine LöBe. Dann versuchen wir mal unser Glück ihn zu überzeugen. ;) Vielen Dank Cromwell!

  • Hallo,

    ich habe hier eine ähnliche Lage:
    Eine Grundschuld ist zweimal eingetragen (passiert bereits vor ein paar Jahren bei der Zusammenschreibung mehrerer Grundstücke, ist eine ehemalige Gesamtgrundschuld):
    Einmal ist es lfd. Nr. 2, lastend auf Grundstück Nr. 2 und 3,
    einmal ist es lfd. Nr. 3, lastend auf Grundstück Nr. 4 und 5

    Nunmehr bittet der Notar formlos darum, zum Zwecke der Mithaftunterwerfung eines demnächst noch zuzuschreibenden Grundstücks, und um Verwirrung zu vermeiden, aus den zwei Rechten, die ja in Wahrheit nur eines sind, auch eines zu machen.

    Materiellrechtlich sehe ich da gar nicht das Problem, da es ja gemäß Bewilligung tatsächlich genau diese eine Grundschuld, lastend an Grundstücken 2 bis 5, geben soll.

    Aber
    a) benötige ich formellrechtlich eine Bewilligung/Zustimmung des Gläubigers?
    b) wie vermerke ich das in der Veränderungsspalte?

  • Nein, Abt. II ist unbelastet und die Grundschuld"en" haben jeweils den selben Rang - zweite Rangstelle nach der an erster Rangstelle eingetragenen, an allen 4 Grundstücken lastenden Grundschuld.

    Weitere Rechte sind nicht eingetragen.



  • a) benötige ich formellrechtlich eine Bewilligung/Zustimmung des Gläubigers?
    b) wie vermerke ich das in der Veränderungsspalte?

    Eine Zustimmung des Gläubigers ist mE nicht erforderlich, sein Recht bleibt gleich.

    In der Veränderungsspalte würde ich vermerken:

    Die Grundschulden Nr. 2 und 3 lasten als Gesamtrecht auf den Grundstücken BV Nr. 2 bis 5.
    Unter lfd. Nr. 2 zusammengefasst am

  • Eine Zustimmung des Gläubigers ist mE nicht erforderlich, sein Recht bleibt gleich.

    :daumenrau

    Oder

    Mithaftende Grundstücke am ... von Blatt ... hierher unter BVNr. ... übertragen; Spalte 2 ergänzt sowie das irrtümlich unter lfd. Nr. ... erneut vorgetragene Recht gerötet am ...

  • Ich sehe keinen Grund für die Zusammenführung. Die vorliegende Eintragung ist, auch wenn ich sie evtl. nicht so gemacht hätte, nicht falsch und das Problem mit der Pfanderstreckung sehe ich nicht.

  • Ein "Problem" mit der Pfanderstreckung gibt es auch nicht, zumindest nicht rechtlich. Lediglich versteht der Eigentümer den Sinn und die Bedeutung der doppelten Eintragung nicht und bittet um Zusammenschreibung.

    Im Hinblick auf weiter einzutragende Belastungen erscheint es zudem sinnvoll, ein einzelnes Recht auch als solches darzustellen, denke ich.

    Von Amts wegen wäre ich nicht tätig geworden, habe aber ja nunmal einen schriftlichen, wenn auch informellen Antrag.

    Danke für die Vorschläge!:daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!