Hallo allerseits,
bis zum 01.08. ist i d R in sozialr Angelegenheiten vorprozessual eine Gebühr nach 2400 VV RVG angefallen und bei der Klage eine Gebühre (bei vorheriger Tätigkeit) nach 3103 VV RVG.
So wie ich es verstanden habe, ist 2400 nun weggefallen. Die Geschäftsgebühr entsteht jetzt nach 2302 Nr. 1 VV RVG, die Verfahrensgebühr nach 3102 VV RVG, wobei die Hälfte der Geschäftsgebühr angerechnet wird.
Weiß jemand wie es sich verhält, wenn die Geschäftsgebühr nach altem Recht und die Verfahrensgebühr nach neuem Recht angefallen ist? Wird dann einfach die alte Geschäftsgebühr hälftig angerechnet?
Danke für jeden Tipp!!
Freundliche Grüße
RAW