Hallo zusammen,
ich bearbeite seit heute die Aufgebotssachen und habe gleich mal etwas Komisches:
- Aufgebot wurde am 24.05.2013 erlassen
- Ausschließungsbeschluss vom 09.10.2013
Der Ausschließungbeschluss wurde auch im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Jetzt stellt sich heraus, dass das Aufgebot nicht im Staatsanzeiger veröffentlich wurde.
Muss ich jetzt noch einmal ganz von vorne anfangen? Oder kann ich einfach das Aufgebot von damals noch einmal zum Staatsanzeiger schicken (mit geänderter Frist für die Anmeldungen)?
Falls ich noch einmal ganz von vorne anfangen muss, stellt sich dann natürlich die Frage, was mit den Kosten für die erste Veröffentlichung des Ausschließungsbeschlusses passiert...
Vielen Dank schonmal!