Hi Leute!
Vielleicht könnt ihr mir irgendwie etwas helfen.. Ich hatte vor kurzem einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe. Es ging dabei um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wert: ca. 100 € (kirschgrüne Ampel überfahren). Ich persönlich gebe ungerne Beratungsscheine für Straf- und Bußgeldsachen raus.
Die Partei ist zwar bedürftig, hat (soweit ich mich erinnere) aber ihrer Angabe nach schon selbst dem Bußgeldbescheid widersprochen. Nun möchte sie nachträglich zum Anwalt und sich beraten lassen.
Offiziell habe ich den Antrag nicht zurückgewiesen, nur einfach nicht aufgenommen und die Partei weggeschickt.. Wie würdet ihr entscheiden, wenn die Partei jetzt wieder bei euch aufschlägt?? Muss zugeben ich bin erst frisch in Amt und Würden.
Wie seht ihr die Sache, wenn die Partei noch gar nichts gemacht hat und einen Beratungsschein wg. einer Owi will??
LG!