Habe den Fall, dass die Kindsmutter, vertr. d. einen Rechtsanwalt den Antrag gestellt hat auf Ersetzung der Einwilligung gem. § 1618 S. 4 BGB. Der Kindsvater ist auch anwaltlich vertreten. Vom Antragsgegner-Vertreter wurde jetzt der Antrag gestellt ggf. ein Sachverständigengutachten einzuholen. Für das Kind wurde ein Verfahrensbeistand bestellt.
Muss ich in einer solchen Konstellation eigentlich eine mündliche Verhandlung anberaumen?
Dankeschön