Gemischte Gesamtvertretung?

  • Hallo zusammen,
    ich hätte ein Verständnisproblem zu einer eingetragenen Vertretungsregelung:
    bei einer GmbH dürfen laut allgemeiner Vertretungsregelung entweder zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein GF zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Prokuristen sind auch eingetragen, und zwar stets Gesamtprokuristen, die gemeinsam mit einem GF oder einem anderen Prokuristen vertreten dürfen.

    M.E. können doch nun auch zwei Prokuristen gemeinsam für die GmbH auftreten, obwohl nach allgemeiner Vertretungsregelung dies nicht vorgesehen ist. Damit wären die Prokuristen unterm Strich doch sogar zu mehr befugt als der GF, der ja stets einen weiteren zur Vertretung benötigen würde. Kann das sein? Stehe ich auf dem Schlauch?

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Die allgemeine Vertretungsregelung bezieht sich nur auf die Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis.

    Für Prokuristen kann die Gesellschaft eigene Regelungen treffen. Man könnte vorliegend auch Einzelprokura erteilen.
    Letztlich haben die Prokuristen in solchen Gesellschaften dann teilweise größere Befugnisse als die Geschäftsführer.

  • Die allgemeine Vertretungsregelung bezieht sich nur auf die Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis.

    Für Prokuristen kann die Gesellschaft eigene Regelungen treffen. Man könnte vorliegend auch Einzelprokura erteilen.
    Letztlich haben die Prokuristen in solchen Gesellschaften dann teilweise größere Befugnisse als die Geschäftsführer.


    Aber nur für das Unternehmen (früher: "Handelsgeschäft"), nicht für die Vertretung der Gesellschaft als solcher. Einzelprokuristen können also z.B. einen Vertrag über die Lieferung von Material oder Mietverträge über Geschäftsräume schließen, aber keine Handelsregisteranmeldungen für die Gesellschaft unterzeichnen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich stimme allen zu. Im Übrigen ist die Vertretung durch Geschäftsführer eine organschaftliche und die durch die Prokuristen eine rechtsgeschäftliche (also wie eine Vollmacht)

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