Hallo zusammen,
ich hätte ein Verständnisproblem zu einer eingetragenen Vertretungsregelung:
bei einer GmbH dürfen laut allgemeiner Vertretungsregelung entweder zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein GF zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Prokuristen sind auch eingetragen, und zwar stets Gesamtprokuristen, die gemeinsam mit einem GF oder einem anderen Prokuristen vertreten dürfen.
M.E. können doch nun auch zwei Prokuristen gemeinsam für die GmbH auftreten, obwohl nach allgemeiner Vertretungsregelung dies nicht vorgesehen ist. Damit wären die Prokuristen unterm Strich doch sogar zu mehr befugt als der GF, der ja stets einen weiteren zur Vertretung benötigen würde. Kann das sein? Stehe ich auf dem Schlauch?
Vielen Dank für die Antworten!