Teilzeit vs. Elternteilzeit

  • Welchen Unterschied gibt es zwischen Elternteilzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG) und Teilzeit (§ 43 BeamtStG) nach der Elternzeit. Bislang dachte ich immer, das die Unterschiede insbesondere für Beamte nicht spürbar sind.

    Erst kürzlich bin ich jedoch über die Pensionsleistungen gestolpert (Wer denkt da schon dran, wenn er gerade ein Kind bekommen hat?) Möglicherweise wird die Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) bei der Berechnung der Pension anders berücksichtigt, als eine Teilzeit. Dann müsste man den Antragstellern dringend raten, statt der normalen Teilzeit lieber Elternteilzeit zu nehmen (soweit noch möglich).
    Oder habe ich da was übersehen? Fallen Euch noch andere Unterschiede ein?

  • Ist zwar schon eine Weile her, aber in der Elternteilzeit konnte man einen Zuschuss zur PKV bekommen (30 €, 40?), wenn ich mich recht erinnere. In der "regulären" Teilzeit nicht.
    Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass es für die reguläre Teilzeit aus familienpolitischen Gründen (oder wie die heißt) eine Höchstdauer gibt. Maximal 18 Jahre insgesamt?
    Dürfte aber natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ist zwar schon eine Weile her, aber in der Elternteilzeit konnte man einen Zuschuss zur PKV bekommen (30 €, 40?), 30 EUR stimmt wenn ich mich recht erinnere. In der "regulären" Teilzeit nicht.
    Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass es für die reguläre Teilzeit aus familienpolitischen Gründen (oder wie die heißt) eine Höchstdauer gibt. Maximal 18 Jahre insgesamt?
    Dürfte aber natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein.


    Das stelle ich mir schwierig vor, wenn man aufgrund des ersten Kindes in Teilzeit geht und dann bei Volljährigkeit des ersten Kindes wieder Vollzeit arbeiten sollen können muss - was auch immer. Dann ist das jüngste Kind wahrscheinlich noch gar nicht in der Schule oder gerade mal zehn oder so - und dann Vollzeit?!
    Kann ich mir nicht vorstellen. ... :eek: :confused:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Welchen Unterschied gibt es zwischen Elternteilzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG) und Teilzeit (§ 43 BeamtStG) nach der Elternzeit. Bislang dachte ich immer, das die Unterschiede insbesondere für Beamte nicht spürbar sind.

    Erst kürzlich bin ich jedoch über die Pensionsleistungen gestolpert (Wer denkt da schon dran, wenn er gerade ein Kind bekommen hat?) Möglicherweise wird die Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) bei der Berechnung der Pension anders berücksichtigt, als eine Teilzeit. Dann müsste man den Antragstellern dringend raten, statt der normalen Teilzeit lieber Elternteilzeit zu nehmen (soweit noch möglich).
    Oder habe ich da was übersehen? Fallen Euch noch andere Unterschiede ein?

    Das habe ich auch immer so gesehen und so gehandhabt; ich meine, dass mal auf eine Fortbildung gehört zu haben zum Thema Beamtenversorgung ...

  • Welchen Unterschied gibt es zwischen Elternteilzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG) und Teilzeit (§ 43 BeamtStG) nach der Elternzeit. Bislang dachte ich immer, das die Unterschiede insbesondere für Beamte nicht spürbar sind.

    Erst kürzlich bin ich jedoch über die Pensionsleistungen gestolpert (Wer denkt da schon dran, wenn er gerade ein Kind bekommen hat?) Möglicherweise wird die Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) bei der Berechnung der Pension anders berücksichtigt, als eine Teilzeit. Dann müsste man den Antragstellern dringend raten, statt der normalen Teilzeit lieber Elternteilzeit zu nehmen (soweit noch möglich).
    Oder habe ich da was übersehen? Fallen Euch noch andere Unterschiede ein?

    Einen anderen Unterscheid kenne ich auch nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ist zwar schon eine Weile her, aber in der Elternteilzeit konnte man einen Zuschuss zur PKV bekommen (30 €, 40?), 30 EUR stimmt wenn ich mich recht erinnere.

    Bundeslandabhängig. Hier sind es 42 Euro.

  • Das stelle ich mir schwierig vor, wenn man aufgrund des ersten Kindes in Teilzeit geht und dann bei Volljährigkeit des ersten Kindes wieder Vollzeit arbeiten sollen können muss - was auch immer. Dann ist das jüngste Kind wahrscheinlich noch gar nicht in der Schule oder gerade mal zehn oder so - und dann Vollzeit?!
    Kann ich mir nicht vorstellen. ... :eek: :confused:

    Was ist daran unvorstellbar - ich bin wieder vollzeit arbeiten gegangen, als meine Tochter 1 Jahr geworden war.

  • Meine Mutter ging 8 Wochen* nach der Geburt jedes Kindes wieder (selbstverständlich "Vollzeit", damals 42,5 Wochenstunden) arbeiten. Und hat nebenbei ein Fernstudium gemacht. Alles geht, wenn es gehen muss.

    *also nach Ablauf der DDR-Mutterschutzfrist

  • Ein wichtiger Unterschied dürfte auch sein, dass du in Elternzeit keine Dienstbezüge kassierst. Das kann sich zB auswirken, wenn es um die Leistung von Einmalzahlungen im Rahmen von Gehaltsrunden geht. Die waren bei uns das letzte mal auch daran gekoppelt, wer zu welchem Zeitpunkt Dientbezüge bezogen hat. Warst du in diesem Monat in Elternzeit, gab es keine Einmalzahlung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das stelle ich mir schwierig vor, wenn man aufgrund des ersten Kindes in Teilzeit geht und dann bei Volljährigkeit des ersten Kindes wieder Vollzeit arbeiten sollen können muss - was auch immer. Dann ist das jüngste Kind wahrscheinlich noch gar nicht in der Schule oder gerade mal zehn oder so - und dann Vollzeit?!
    Kann ich mir nicht vorstellen. ... :eek: :confused:

    Was ist daran unvorstellbar - ich bin wieder vollzeit arbeiten gegangen, als meine Tochter 1 Jahr geworden war.


    Ich bin nach den beiden Großen direkt nach dem Mutterschutz wieder vollzeit im Büro gewesen.
    Das ist nicht unvorstellbar für mich.

    Unvorstellbar finde ich, dass es max. 18 Jahre Teilzeit geben soll.
    Wenn Du Kind 1 hast, gehst 8 Jahre teilzeit arbeiten, bekommst dann Kind 2 - und sollst nur noch max. 10 Jahre in Teilzeit arbeiten dürfen? Beim zweiten Kind wärst Du dann ab dem zehnten Lebensjahr wieder 40 (oder mehr) Stunden im Büro?
    DAS kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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