Hallo
Ich brauche dringend schnelle Hilfe. Hier wurde im November eine (nunmehr seit 2 Tagen) unter Betreuung stehende Person zur Räumung verurteilt. Räumungstemin ist der 27.12. Sie hat keine Ersatzwohnung. 1 Tage nach Anordnugn der Betreuung kommt natürlich ein Vollstreckungsschutzantrag, gestützt darauf, dass eben keien Ersatzwohnugn vorhanden ist, der Gesundheitszustand der Betreuten schlech tist und dass ja durch die BEtreuung sichergestellt ist, dass die zukünftigen Mieten nunmehr immer regelmäßig kommen.
Eine ärztliche Stellungnahme welche Folgen aus einer Zwangsräumung resultieren würden, wurde natürlich nicht vorgelegt wegen der kurzen Zeit.Da ich Unterlagen nicht mehr anfordern kann bräuchte ich eure Einschätzung.
Die Frist ist natürlich abgelaufen, aber das schuldhafte Versäumen kann ggf. wegen der Betreuung gerechtfertigt sein!?
MfG