Sie wird vermutlich keine saubere Schlussrechnungslegung hinlegen können. Schon wegen der vom Konto des Betreuten bezahlten Bußgelder nicht. Dazu kommen die für Pflegeleistungen willkürlich vereinnahmten Summen. Der Verkauf des alten Autos an den Sohn der Betreuerin ist m.E. rückabzuwickeln.
Der neue Betreuer sollte Schadensersatzansprüche gegen seine Vorgängerin prüfen, wenn er unwillig ist, würde ich hierfür einen Ergänzungsbetreuer bestellen.
Ich frage mich auch, wieso im Sachverhalt ständig auf das 'ausdrückliche' Einverständnis eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen gepocht wird!? Ersetzt dieses Einverständnis Vertretungsausschlüsse und Schenkungsverbote?