Guten Morgen zusammen,
ich habe erstmalig folgenden Sachverhalt.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Gerichtskasse A von 1996 der die Witwenrente der Schuldnerin pfändet. Die Schuldnerin wohnt zwischenzeitlich in meinem Gerichtsbezirk.
Beantragt wird die Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850f ZPO, da die Schuldnerin im Heim wohnt und der Eigenanteil der Heimkosten knapp 1.500 EUR beträgt. Entsprechende Bescheinigung liegt vor.
a) Den PfÜB der Gerichtskasse A kann ich aufgrund meiner jetzigen Zuständigkeit abändern bzw. einstweilen einstellen, oder?
b) In Betracht kommt m.E. nach § 850f Abs. 1b ZPO.
Die Kommentierung sagt "Eine völlige Freistellung kommt – anders als im Falle des § 850f Abs 1 lit a ZPO – wohl nicht in Betracht. Müssten allerdings die besonderen Bedürfnisse ansonsten mit Leistungen nach dem Sozialrecht zu Lasten der Allgemeinheit gedeckt werden, kann auch eine vollständige Freigabe der Bezüge angeordnet werden."
Hier kommt also evtl. eine vollständige Freigabe in Betracht. Wie seht ihr das?
c) Nachweisen würde ich mir noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie die Höhe der Rente durch Rentenbescheid.
Vielen Dank schonmal vorab!