Hallo zusammen,
falls das hier ins Anwärterforum gehört bitte ich um Verschiebung.
Für ein Referat im Schuldrecht möchte ich auch etwas über das Verfahrensrecht in BW (HintG BW) sagen.
Leider hab ich noch ncihts über die örtliche Zuständigkeit des AG und die funktionelle des Rpfl gefunden, auch nicht im RpflG.
Könnt ihr mir da etwas dazu sagen?
Danke schonmal und Gruß