Eintragung einer Erben- und Erbeserbengemeinschaft

  • Unser SolumSTAR kann das problemlos. Wende Dich an Deine zuständige IT-Stelle.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei dieser Lösung wird die Erbengemeinschaft nach B zweimal eingetragen. Ich trage die Erbengemeinschaft nach B nur einmal ein, nämlich so, dass ich in Spalte 1 "zu 1.1.1 und 1.2" und in Spalte 2 vor die Namen der Erben ".1" und ".2" und darunter "untereinander in Erbengemeinschaft nach B" eintrage.

    Eigentlicher Anlass meines Beitrages ist aber die hier im Hause umstrittene Frage, wie die Eintragung auszusehen hat, wenn die Berichtigung nach A nicht erfolgt ist und nach dem Tod von B beide Erbfälle zugleich einzutragen sind. Ich fände es am nachvollziehbarsten, man würde den Verstorbenen eintragen und zugleich röten, was aber ja nicht erlaubt ist.

    Wie tragt Ihr dann ein?

    Ich nehme an, dass Deine Lösung, Cromwell, bei dieser Konstellation nicht anders aussehen würde als oben "Nach dem Ableben von B"?

  • Richtig, sie sähe genauso aus.

    Als die Grundbücher im Wortsinne wirklich noch Grund"bücher" waren, wurde es übrigens durchaus so gehandhabt, dass man den (erstmals) eingetragenen "Toten" gleich wieder gerötet hat. Wenn ich es richtig sehe, ist das in Deinem abgewandelten Fall aber gar nicht erforderlich, weil A ja schon im Grundbuch steht und anlässlich seines Ablebens lediglich die Grundbuchberichtigung unterblieben ist.

    Im Ergebnis (!) ist es auch gleichgültig, wie man die Eintragung vorliegt, solange klar erkennbar ist, dass es sich um verschiedene Erbengemeinschaften nach verschiedenen Erblassern und ggf. auch um Untererbengemeinschaften innerhalb dieser verschiedenen Erbengemeinschaften handelt.

  • Ich habe wie von Cromwell beschrieben eingetragen. Die von Kai praktizierte Eintragung wäre bei uns durch SolumSTAR gar nicht an ALKIS (=Kataster) übermittelbar. Vom möglicherweise kommenden Datenbankgrundbuch ganz zu schweigen, da müßte die lfd. Nr. tatsächlich vollständig in Spalte 1 eingetragen werden. Anders ginge es gar nicht mehr.

    Nachtrag: Ich meine nicht, Tote einzutragen. Der Bezug galt dem von Kai zitierten Beispiel.

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  • Danke für die Antworten.


    Im Ergebnis (!) ist es auch gleichgültig, wie man die Eintragung vorliegt, solange klar erkennbar ist, dass es sich um verschiedene Erbengemeinschaften nach verschiedenen Erblassern und ggf. auch um Untererbengemeinschaften innerhalb dieser verschiedenen Erbengemeinschaften handelt.

    Ja, das ist sicher richtig. Ein "Zusammenfassen" von Erbengemeinschaften gibt es bei mir auch nicht.

    Die von Kai praktizierte Eintragung wäre bei uns durch SolumSTAR gar nicht an ALKIS (=Kataster) übermittelbar.

    Ich vermeide bei Solumstar natürlich auch möglichst Abgleichprobleme mit dem Geoamt. Aber ganz ehrlich: Wenn ich eine Eintragung so und nicht anders für richtig befinde, dann trage ich das so und ohne Rücksicht auf den Abgleich ein. Dann muss ggf. manuell nachgesteuert werden. Bei Fällen wie diesen oder bei Unter-GbRs geht es oft auch nicht anders.

  • Irgendwann in nicht mehr ganz so ferner Zukunft wird uns das Datenbankgrundbuch ereilen und dann kannst Du die laufende Nummer nur noch ausschließlich in Spalte 1 eintragen. Anders kriegt das eine Datenbank einfach nicht mehr gebacken. Also besser beizeiten dran gewöhnen würde ich sagen.

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  • Wobei sich die Frage stellt, ob ein System, das nicht gewährleisten kann, dass die Berechtigungsverhältnisse im Grundbuch zutreffend dargestellt werden, nicht ohnehin für die Tonne ist. Dass dieses oder jenes nicht ginge, ist ohnehin seit jeher eine faule Ausrede. Man muss das System eben so aufstellen, dass es geht.

  • Das spielt aus meiner Sicht hier aber keine Rolle, da ich der Auffassung bin, daß die laufende Nummer gemäß der GBV (ausschließlich) in Spalte 1 einzutragen ist. Das hat mit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in Spalte 2 nichts zu tun. Das wird das Datenbankgrundbuch mit Sicherheit auch hinkriegen.

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  • Sonst nehme ich es einfach nicht ab.:cool:

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