Vergütung ausverschämter Vormund

  • Der Duden ist auch nicht mehr das, was er mal war...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Der Duden ist auch nicht mehr das, was er mal war...

    War er noch nie. ;)

    In DIESEM Fall gebe ich ihm allerdings Recht - denn "Vormündin" bzw. "Vormünderin" klingen in meinen Ohren einfach nur besch..., äh, schief.

    Wobei man sich schon fragen muss - sorry Mädels -, ob es überhaupt eine weibliche Form gibt bzw. geben muss. Gibt ja auch keine "Verfahrensbeiständin" oder noch doller (es gibt trotzdem einige RichterInnen, die sich dafür nicht zu blöd sind) "Verfahrensbeiständerin".

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Man hat heutzutage kein Verständnis mehr für die althergekommenen Bezeichnungen, die im vorliegenden Fall weiland (!) eben "Vormünderin" lautet und auch heute noch so verwendet werden sollte, anstatt alles "modernisieren" und Sprachungeheuer zu kreieren, die die Grenze des intellektuell Zumutbaren überschreiben.

    Zur Sache selbst:
    Ein Vormund, der - was ich jetzt einmal als zutreffend unterstelle - bei Vergütungsanträgen so agiert wie es geschildert wurde, sollte einfach nicht mehr bestellt werden. Damit löst sich das Problem für die Zukunft von selbst und wenn man dies entsprechend ankündigt, hat der Vormund die Wahl, ob er - sozusagen auf Bewährung - seine Verfahrensweise ändert.

    Nebenbei: "Unverschämt" kenne ich, "ausverschämt" bislang noch nicht.
    Vielleicht kann ein Moderatur die Überschrift ändern - da tun einem beim Lesen fast die Augen weh.

  • Man hat heutzutage kein Verständnis mehr für die althergekommenen Bezeichnungen, die im vorliegenden Fall weiland (!) eben "Vormünderin" lautet und auch heute noch so verwendet werden sollte, anstatt alles "modernisieren" und Sprachungeheuer zu kreieren, die die Grenze des intellektuell Zumutbaren überschreiben.

    Nun bleib' mal auf dem Teppich. Woraus ergibt sich denn, dass "Vormünderin" weiland die richtige Schreibweise war? Hast Du da eine Fundstelle - außer dem Duden, der ja bekanntlich nicht die richtige Schreibweise, sondern allenfalls eine Schreibempfehlung wiedergibt?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Und was sagt WIkipedia dazu?

    "Das grammatische Geschlecht des Wortes Vormund ist maskulin, so dass in der Regel auch Frauen als der Vormund bezeichnet werden; die feminine Form Vormünderin, seltener auch Vormundin war aber früher gebräuchlich.[1] In der Schweiz, wo man sich besonders eifrig um geschlechtergerechte Sprache bemüht, werden für weibliche Vormunde die Formen Vormundin oder Vormündin empfohlen.[2] Von einer veralteten Form Vormunder bzw. Vormünder abgeleitet[3] sind der Plural [I]Vormünder[4] und die heute noch in der Verwaltungssprache nachweisbare weibliche Form [I]Vormünderin.[5][6] Als grammatisches Geschlecht des Wortes [I]Mündel wird im deutschen BGB das Neutrum verwendet, laut Duden ist aber auch das Maskulinum ([I]der Mündel) möglich"


    [/I][/I][/I][/I]http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft[I][I][I][I].[/I][/I][/I][/I]

  • Es besteht keine "Beweislast" für die Existenz einer früher üblichen Begrifflichkeit, nur weil die im Alltag geübte Sprache so weit verhunzt ist, dass niemand mehr diese Begrifflichkeiten kennt.

    Aber ich will mal nicht so sein:

    KG JFG 18, 325 (Beschl. v. 25.11.1938):

    "Nach dessen Tode hat das AG Frl. K, die kathol., mit dem Kinde aber nicht verwandt ist, als Vormünderin verpflichtet."

  • Es besteht keine "Beweislast" für die Existenz einer früher üblichen Begrifflichkeit, nur weil die im Alltag geübte Sprache so weit verhunzt ist, dass niemand mehr diese Begrifflichkeiten kennt.

    Aber ich will mal nicht so sein:

    KG JFG 18, 325 (Beschl. v. 25.11.1938):

    "Nach dessen Tode hat das AG Frl. K, die kathol., mit dem Kinde aber nicht verwandt ist, als Vormünderin verpflichtet."

    Sei mir nicht böse, aber Beschlüsse von 1938 taugen nicht als Argument seiner Zeit verwendete Begriffe auch heute noch zu benutzen.

    Ich hoffe ja mal schwer, dass sich das Denken irgendwann soweit entwickelt hat, dass man bei "Vormund" einfach nur an den gesetzlichen Vertreter denkt und sich keine Gedanken darum macht, welchem Geschlecht die dahinter stehende Person angehört.

  • Vielleicht sollte man den Begriff ganz streichen und nur noch von "der die Vormundschaft führende Person" sprechen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich wurde nach einer Fundstelle gefragt, aus welcher sich ergibt, dass der besagte Begriff früher verwendet wurde. Ist 1938 nicht "früher"? Oder meinetwegen auch "seinerzeit", jedenfalls nicht "seiner Zeit".

  • Man hat heutzutage kein Verständnis mehr für die althergekommenen Bezeichnungen, die im vorliegenden Fall weiland (!) eben "Vormünderin" lautet und auch heute noch so verwendet werden sollte, anstatt alles "modernisieren" und Sprachungeheuer zu kreieren, die die Grenze des intellektuell Zumutbaren überschreiben.

    Zur Sache selbst:
    Ein Vormund, der - was ich jetzt einmal als zutreffend unterstelle - bei Vergütungsanträgen so agiert wie es geschildert wurde, sollte einfach nicht mehr bestellt werden. Damit löst sich das Problem für die Zukunft von selbst und wenn man dies entsprechend ankündigt, hat der Vormund die Wahl, ob er - sozusagen auf Bewährung - seine Verfahrensweise ändert.

    Nebenbei: "Unverschämt" kenne ich, "ausverschämt" bislang noch nicht.
    Vielleicht kann ein Moderatur die Überschrift ändern - da tun einem beim Lesen fast die Augen weh.


    Dieser Bitte schließe ich mich an.

  • Man hat heutzutage kein Verständnis mehr für die althergekommenen Bezeichnungen, die im vorliegenden Fall weiland (!) eben "Vormünderin" lautet und auch heute noch so verwendet werden sollte, anstatt alles "modernisieren" und Sprachungeheuer zu kreieren, die die Grenze des intellektuell Zumutbaren überschreiben.

    Zur Sache selbst:
    Ein Vormund, der - was ich jetzt einmal als zutreffend unterstelle - bei Vergütungsanträgen so agiert wie es geschildert wurde, sollte einfach nicht mehr bestellt werden. Damit löst sich das Problem für die Zukunft von selbst und wenn man dies entsprechend ankündigt, hat der Vormund die Wahl, ob er - sozusagen auf Bewährung - seine Verfahrensweise ändert.

    Nebenbei: "Unverschämt" kenne ich, "ausverschämt" bislang noch nicht.
    Vielleicht kann ein Moderatur die Überschrift ändern - da tun einem beim Lesen fast die Augen weh.


    Dieser Bitte schließe ich mich an.

    Das Wort "ausverschämt" ist zwar nicht weit verbreitet, aber durchaus nicht falsch.

  • Mir scheinen Hauptthema und Nebenthemen hier ausdiskutiert. :)

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Vielleicht sollte man den Begriff ganz streichen und nur noch von "der die Vormundschaft führende Person" sprechen.

    Da mir die Sache keine Ruhe ließ, habe ich mal eine E-Mail an den RdR geschrieben. Hier die Antwort:

    "Sehr geehrter Mr. N.,

    es ist zweifelsohne ein gangbarer Weg, der Empfehlung des Dudens zu folgen und im Einklang mit dieser die Form „Vormundin“ zu verwenden.

    Aber: ein Falsch oder Richtig gibt es an dieser Stelle nicht, nur ein eher oder weniger gebräuchlich. Und dabei spielen solche Faktoren wie „klingt schief“ natürlich mit hinein.

    „Vormund“ ist aus „vor“ und „(die) munt“ zusammengesetzt, einem alten deutschen Wort, das so viel bedeutete wie „Schutz“ und nicht mehr selbständig vorkommt, sondern nur noch in davon abgeleiteten Formen (vgl. „Mündel“, „mündig“). Es bildet zunächst den Plural auf –e („(die) Vormunde“), eine davon abgeleitete weibliche Form ist entsprechend ohne Umlaut zu bilden („die Vormundin“).

    Daneben ist aber bereits sehr früh der Plural umgelautet gebildet worden („die Vormünde“), und von da aus ist der Umlaut auch in andere Formen eingedrungen (so in der Konsequenz auch „die Vormündin“ oder „die Vormünderin“). Nicht unerheblich dürfte dabei gewesen sein, dass das Basiswort ungebräuchlich geworden ist und so das Wort in den Sog von „(der) Mund“ geriet.

    Fazit: alle Formen („Vormundin“, „Vormündin“, „Vormünderin“) lassen sich systematisch bilden und können somit nicht als falsch bezeichnet werden. Es spricht aber sehr viel für die Duden-Empfehlung, an die sich anschließen ein jeder frei ist.


    Mit freundlichen Grüßen 

    Dr. XX XX
    Rat für deutsche Rechtschreibung
    am Institut für Deutsche Sprache"

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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