Hallo,
ich habe hier eine interessante Fragestellung:
- Schuldner ist im Insolvenzverfahren und hat Bezüge nach § 287 Abs. 2 InsO abgetreten
- seine selbstständige Tätigkeit wird ihm freigeben
- jetzt liegt ein Fremdantrag wegen der selbstständigen Tätigkeit vor
- Schuldner ist jetzt wieder abhängig beschäftigt
Frage: Was ist mit der Abtretung der Bezüge nach § 287 Abs. 2 InsO? § 114 Abs. 2 InsO? Oder § 91 InsO?
Wenn § 114 Abs. 2 InsO, was passiert nach den zwei Jahren mit dem Erstverfahren? Der Schuldner käme dann seiner Obliegenheit nicht mehr nach.
VG