Hallo zusammen, ich stehe mal wieder auf dem Schlauch:
Sachverhalt:
Geschiedene Eheleute haben eine Eigentumswohnung zu je 1/2-Anteil. Zum Erwerb haben sie gemeinsam ein Darlehen von € 70.000,00 aufgenommen und der Gläubigerin (Bank) eine Grundschuld in Höhe von € 70.000,00 plus 15% Jahreszinsen bestellt. Die Grundschuld valutiert noch in voller Höhe. Auf dem 1/2-Anteil des Ehemannes lasten außerdem zwischenzeitlich eingetragene Zwangsrechte, die in Höhe von insgesamt € 8.000,00 plus Zinsen valutieren. Über das Vermögen des Ehemannes ist das Insolvenzverfahren angeordnet (Die Zwangsrechte in Abt. III wurden ebenso wie die Grundschuld zu € 70.000,00 vor Eintragung des Insolvenzvermerks eingetragen).
Nunmehr verkauft der Insolvenzverwalter den 1/2-Anteil des Ehemannes an die Ehefrau gegen a) Zahlung eines Massekostenbeitrages von € 2.000,00 an sich und b) dingliche Übernahme der Belastungen in Abt. III des Grundbuchs.
Meine Fragen:
a) Welcher Wert ist für die Urkunde anzunehmen?
b) Sind die Zinsen bei der Wertberechnung zu berücksichtigen?
b) Aus welchem Betrag fällt (wenn überhaupt) Grunderwerbsteuer an?
Der Massekostenbeitrag von € 2.000,00 ist wertmäßig sicherlich zu berücksichtigen. Ich bin aber wegen der Grundschuld im Zweifel weil die Ehefrau aus dem der Grundschuld zugrundeliegenden Darlehen und aus der dinglichen und pers. Haftungsübernahme in der Grundschuldbestellungsurkunde sowieso gesamtschuldnerisch auf den vollen Betrag von € 70.000,00 + Zinsen haftet. Dass sie den Anteil des geschiedenen Mannes übernimmt, belastet sie daher "eigentlich" nicht zusätzlich. Muss man es für die Wertberechnung gleichwohl so sehen, als würde sie "rechnerisch" den Anteil des Mannes = 1/2 von € 70.000,00 = 35.000,00 plus Zinsen übernehmen?
Die Zwangsrechte sind m.E. mit dem vollen valutierenden Betrag in die Wertberechnung einzubeziehen. Aber wie verhält es sich mit den Zinsen? Sind diese zu berücksichtigen? Dann müssten die Zwangsgläubiger befragt werden, was aus verschiedenen Gründen problematisch ist.
Und was wird das Finanzamt zur Grunderwerbsteuer sagen? Ein Urteil oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wonach die Ehefrau den 1/2-Anteil des Mannes an der Wohnung erhalten soll, gibt es nicht. Da sie den 1/2 Anteil ihres Ex vom Insolvenzverwalter erwirbt, greift § 3 Nr. 5 Grundewerbsteuergesetz m.E. nicht ein, so dass der Erwerb grunderwerbsteuerpflichtig ist. Sehe ich das richtig?
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