VB-Ausfertigung ohne Anlage

  • Hi Zusammen,

    Folgender Fall:

    • Habe einen Mahnbescheid mit Anlage erlassen (kein automatisches Verfahren, da Fachgerichtsbarkeit). Die Anlage bezoeht sich auf die Geltendmachung von Zinsen. Dieser wurde auch ordnungsgemäß zugestellt.
    • Anschließend habe ich den VB erlassen, jedoch ohne an die Ausfertigung für Gegner und das Original für die Akte die Anlage siegeln zu lassen. Der Antragsteller hat dann die Ausfertigung des VB´s ohne Anlage erhalten. Dieser hat anschließend den VB zurückgesandt mit der Bitte die Anlage an den VB siegeln zu lassen. Diese wurde nachgeholt.
    • Jetzt im Nachhinein ist aufgefallen, dass an die Ausfertigung für den AG und an das Original die Anlage hätte gesiegelt werden müssen.

    Problem: Der AG hat jetzt eine Ausfertigung ohne Anlage zugestellt bekommen und der ASt. hat eine Ausfertigung mit Anlage bekommen. Kann ich das irgendwie beheben. Hatte jemand schonmal ein ähnliches PRoblem!? Könnte ich die Ausfertigung vom AG zurückfordern, an diese dann die Anlage siegeln lassen und erneut mit Anlage an Ihn zustellen lassen!?


    Danke für eure Hilfe!!!

  • oder wäre es einfacher einfach eine neue Ausfertigung erstellen zu lassen, an diese die Anlage zu siegeln und das ganze dem AG erneut zukommen zu lassen unter dem Hinweis, dass lediglich die Anlage hinzugefügt worden ist?

  • Klassischer, wurstfingerverursachter Tippfehler. Natürlich 319!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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