Hallo,
ich würde sehr gern Eure Meinungen zu folgendem Fall hören:
Der Erblasser hat ein Testament hinterlassen, in welchem kein Erbe benannt wurde. Auch Vermächtnisse o.Ä. sind nicht ausgesprochen. Er nennt darin lediglich die Gründe für seinen Freitod und setzt seinen Steuerberater als wörtlich "Nachlassverwalter" ein.
Der Erblasser war Arzt und hatte eine immens große Bibliothek, wohl über 1000 Bücher, weiterhin Gemälde und sehr wertvolle Möbel.
Der Erblasser ist erst vorgestern verstorben, ich habe noch keine Sterbeurkunde und schon kommen die ersten gesetzlichen Erben zum Ausschlagen, da die Verbindlichkeiten offenbar den positiven Nachlass übersteigen.
Nun würde ich in einem solchen Fall eigentlich eine Nachlasspflegschaft anordnen, da recht viel werthaltiger Nachlass vorhanden ist, der zu sichern wäre und nicht klar ist ob ein Erbe die Erbschaft annimmt (sieht auch eher nicht danach aus).
Nun hat der Erblasser ja aber im Testament einen "Nachlassverwalter" bestimmt. Das würde ich hier als Testamentsvollstreckung auslegen. Was mache ich nun? Erben habe ich wohl nicht. Der Testamentsvollstrecker wäre ja (erstmal) keinem Erben irgendwie zur Information verpflichtet...
Meine Überlegungen:
Kann hier die im Testament angeordnete Testamentsvollstreckung "einfach" als hinfällig angesehen und statt dessen eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden?
Ein Nachlasspfleger hätte ja bei parallel laufender TV gar keine wirkliche Aufgabe und als Vertreter der Erben wäre ja eher ein Verfahrenspfleger da...
Ich bin halt jetzt unschlüssig wie die TV zu behandeln ist.