Rechtsbehelfsbelehrung KFB in Familiensachen

  • So sieht die mir zur Verfügung gestellte EUREKA Vorlage aus


    Rechtsbehelfsbelehrung

    Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht _______, _____, ____ oder dem Oberlandesgericht ____, ____, _____, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
    Richtet sich die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten, ist sie nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 € übersteigt. Ist die Beschwerde danach nicht zulässig, kann innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht _______, _____, ____ Erinnerung eingelegt werden, für die im Übrigen dieselben Formvorschriften wie für die Beschwerde gelten. Be­schwer­de­berechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
    Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle der genannten Gerichte eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei einem der genannten Gerichte ankommt. Sie ist von dem Be­schwer­deführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
    Die Beschwerde soll begründet werden.

    Die/Der Berechtigte kann aus diesem Beschluss die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn der festgesetzte Betrag nicht binnen zwei Wochen seit der Zustellung gezahlt worden ist. Die Zahlung ist unmittelbar an die Berechtigte/den Berechtigten und nicht an das Gericht zu leisten.

  • Unsere in ForumStar enthaltene RMB sieht wie folgt aus:

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

    bei dem

    0 ........
    oder bei dem .......


    einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.

    Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

    Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig

    0 bei einem der oben genannten Gerichte
    0 bei dem oben genannten Gericht
    eingeht.

    Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

    Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

    Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

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