Hallo zusammen,
Nächste Woche steht Verteilungstermin an. Akte befindet sich wegen Zuschlagsbeschwerde noch beim Landgericht. Entscheidung bis zum Verteilungstermin ist nicht mehr zu erwarten.
In solchen Fällen heben einige den Termin auf, andere vertagen. Ich habe mich für die Vertagung entschieden (keine neuen Terminszustellungen). Das Bargebot ist bislang noch nicht gezahlt worden.
Meine Fragen:
1. Die Verzinsung nach § 49 ZVG läuft doch weiter bis zum neuen Verteilungstermin, oder?
2. Sofern der Ersteher jetzt noch zahlt: Endet die Verzinsung für ihn dann mit dem ursprünglichen Verteilungstermin oder erst mit dem vertagten (neuen) Verteilungstermin?