• Moin!

    Ich arbeite an einem Gericht, das für EGVP in Rechtssachen nicht zugelassen ist. Heute wird mir eine Akte mit einer per EGVP eingelegten sofortigen Beschwerde gegen einen KFB vorgelegt.

    Ich hatte bisher noch keinen Anlass, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen und habe daher nur mal schnell zwischendurch quergelesen.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, sind doch Eingaben, die unzulässigerweise per EGVP eingehen unbeachtlich, oder? Also so zu behandeln, als wären sie nicht eingegangen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn Du nett bist (also auch dienstlich meine ich:)) und noch Zeitn ist, kannst Du ja auf den Formmangel hinweisen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also: Grundsätzlich gebe ich ja FED recht, aber: Dat BAG hat entschieden, dat eine ausgedruckte (!) Pdf-Datei mit Unterschrift wirksam eingegangen ist.

    Daher gibts hier die Anweisung, alle Eingänge unausgedruckt zu löschen und den Absender darüber zu informieren.

    Da du ja die ausgedruckte Form schon vorliegen hast, käme es also darauf an, ob du dich dem BAG anschließt.

  • Und vor allem, ob eine Unterschrift drunter ist. Wenn das nur signiert einging...

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  • Ich habe michheute quer durchs Haus telefoniert und letztlich die Auskunfterhalten, dass der Absender keine (automatische) Nachricht darüber erhält, dassEingaben in Rechtssachen auf diesem Wege bei unserem Gericht noch nicht möglichsind. Die von Störti erwähnte Verfahrensweise ist mir dabei auch untergekommen, man hat sich hier aber dagegen entschieden (wäre ja auch zu einfach).
    Unsere Verwaltung steht auf dem Standpunkt, es sei Sache des Sachbearbeiters über die Zulässigkeit der Eingänge zu entscheiden. Der Mist wird also ausgedruckt und zur Akte gegeben.
    In meinem Fall ist glücklicherweise bislang noch nicht mal die ZU zum Beschluss zurück, sodass noch reichlich Zeit ist, die Beschwerdeführer anzuschreiben.
    Aber ich könnt' schon wieder...:indiefres

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Und vor allem, ob eine Unterschrift drunter ist. Wenn das nur signiert einging...

    Unterschrift ist drunter.
    Mann, was soll dieser Mist? Ent- oder weder! :mad:

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    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn da die Unterschrift drunter ist, ist es wirksam eingegangen..

    Und deine Verwaltung ist lustig: M.E. ist dat eine Vorgabe vom JM..;)

    Ich habe dat Thema im Zusammenhang mit der BAG Entscheidung mal oben auf den Tisch gebracht, da ich als Verwaltung ja nicht einfach wirksame Eingaben löschen kann. Ich wurde ausdrücklich angewiesen, alles zu löschen. Ok, ist mir auch recht, ich bin als Verwaltung (und Herr der Postfächer) aus der Nummer aber raus.

  • Ich schreib die Leut jetzt an und teile mit, dass die Wirksamkeit streitig ist und stelle anheim das RM auf dem Postweg (oder wie auch immer) nochmal einzureichen. Das können die dann machen oder lassen und wenn die Sache hochgeht, kann das ja gerne mitgeklärt werden.

    Und ja, meine Verwaltung IST lustig ;)

    Liebe Grüße, schönen Dank und schönes Wochenende zusammen!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Edith sagt: Gelöscht, war die falsche Entscheidung.

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  • Das OLG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 24.07.2013, Az.: VI-U (Kart) 48/12 hatte ich gemeint. (Hat mir doch keine Ruhe gelassen.)

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  • Das OLG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 24.07.2013, Az.: VI-U (Kart) 48/12 hatte ich gemeint. (Hat mir doch keine Ruhe gelassen.)

    Gut so :)

    Ich habe es mir mal als Wochenendlektüre ausgedruckt. Im Moment habe ich deutlich den Eindruck dass "einfach löschen" im Sinne der Rechtssicherheit die bessere Lösung ist. Vielleicht versuche ich ja mal einen Vorstoß in Richtung Verwaltung dahingehend. Aber nicht mehr diese Woche ;)

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    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Für mich hat die Idee einer automatischen Anwortmail, die auf die Unzulässigkeit und Unwirksamkeit hinweist, auch sehr ihren Charme.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Für mich hat die Idee einer automatischen Anwortmail, die auf die Unzulässigkeit und Unwirksamkeit hinweist, auch sehr ihren Charme.

    Gäbe auch dem Beschwerdeführer, der nachts im halb zwölf vor Fristablauf ein Rechtsmittel einlegen möchte, die faire Chance noch ein Faxgerät aufzutreiben. Erst automatische Antwort, dann Löschung gefiele mir im Moment am besten. Ich glaube wirklich, ich werde mir mal die Arbeit machen und unserer Verwaltung ein bisschen Stoff zum Nachdenken geben.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Na, eine automatsiche Antwort gibts hier nicht: Es gibt einen Standarttext, wohl nach Vorgabe des JM, den schicke ich manuell zurück. Mails in Verwaltungssachen sind ja zulässig. Daher muss ich eingehende Mehls prüfen: Spam >/dev/null Veraltung: Zum Vorgang und Rechtssachen: Antwortmehl + >/dev/nzull. Und da ich ja auch mal Feierabend habe...

  • Und wenn man eine automatische Antwortmail erstellen würde, die genau darauf hinweist?
    Also so nach dem Motto: "Beachten Sie, dass Mails in Rechtssachen nicht zulässig sind und insbesondere eine Frist auf diesem Wege nicht gewahrt werden kann. Mails in Rechtssachen werden nicht weitergeleitet, sondern gelöscht."

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich weiß nicht, ob das sinnig ist... Ich antworte nach der Prüfung mit folgendem Text:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil
    Sie soeben an das Amtsgericht Musterhausen eine E-Mail geschickt haben.
    Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:
    Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle
    Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In
    Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze,
    Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die
    Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
    Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht.
    Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse
    die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine
    Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
    Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und
    bearbeitet.
    Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese
    Nachricht.
    Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-
    Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.

    Mit freundlichen Grüßen
    (Behördenleitung)

    Dat ist durch einen Erlass des JM so vorgeschrieben. Spam antworte ich nicht so, dat geht direkt ins Datennirvana..

  • Du erzeugst und versendest also manuell eine Nachricht, in der Du behauptest, diese sei automatisch erstellt und versandt?

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