Wegfall der Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB?

  • Hallo,

    die Kindesmutter hat als Prozessstandschafterin (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das Kind Unterhalt eingeklagt, da zum Zeitpunkt der Klage ein Scheidungsverfahren anhängig war.

    Nunmehr beantragt die Kindesmutter Umschreibung des Urteils auf das Kind gemäß § 727 ZPO und fügt einen Beschluss bei, demnach die elterliche Sorge alleine auf die Mutter übertragen wurde.

    Meine Frage:
    Fällt die Prozesstandschaft durch Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter weg (sodass nun auf das Kind umgeschrieben werden kann)?
    Fällt die Prozessstandschaft durch rechtskräftige Scheidung der Ehe weg?

    Danke & Gruß
    Peter

  • Danke! Wie immer ist auf den Steinkauz Verlass. ;)

    Hatte mir das schon so gedacht, war mir aber nicht ganz sicher, ob nicht schon die 1. Variante das Ende der Prozessstandschaft bedeutet...

    Gruß
    Peter

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