Hallo,
ich brauche Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Privatschriftlichen Testament aus 2009. Erblasserin setzt R (R ist der geschiedene Ehegatte, Scheidung erfolgte bereits 1987)zum Alleinerben ein. Dann heisst es wörtlich: "Meine lieben Angehörigen sind leider alle verstorben. Ich lebe seit Jahren im Altersheim und wünsche und hoffe, dass mich R weiter betreut und hilft und es mit mir gut meint. Ich leide an ... und werde am ... operiert."
Es sind keine Erben I. und II. Ordnung vorhanden, III. Ordnung nicht bekannt (Familie stammte aus Sudetenland). Nachlass ist ein hoher 6stelliger Betrag. R will Erbscheinsantrag stellen.
Könnte der rote Teil eine Bedingung sein, die der Erbe beweisen muss oder ist es nur eine Motivangabe?
Würdet Ihr in diesem Fall einen Pfleger einsetzten zur Mitteilung des Testamentes und zur Gewährung rechtlichen Gehörs?