Sachlage:
Pflegeeltern stellen Antrag auf Übertragung der Ergänzungspflegschaft auf sich. Kind bereits -bei Antragstellung- sein ganzes Leben (11,5 Jahre) in Pflege u. seit 10 Jahren unter Amtspflegschaft.
Jugendamt dafür - Rechtspfleger lehnt ab.
Amtsergänzungspfleger geht in Beschwerde, leitet Beschwerdeschrift zunächst ans AG.
Lt. § 68.1 FamFG ist in Familiensachen das AG nicht zur Abhilfe berechtigt, vielmehr besteht die Vorgabe der sofortigen Weiterleitung ans OLG, wenn es eine Endentscheidung des AG betrifft.
Dieser Rechtspfleger macht einen Monat später einen Beschluss, dass er der Beschwerde nicht abhilft und leitet dann erst weiter ans OLG.
Das wohl auch nur, weil das OLG durch Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Kostenauferlegung des Verfahrens, über das Hauptverfahren Kenntnis erlangte und die Akte anforderte.
Ich werde zu gegebener Zeit noch genau beim OLG nachfragen, ob das rechtens war, was Rechtspfleger da gemacht hat, möchte aber mal fragen, wie euer Vorgehen in der Sache gewesen wäre.