Hallo,
ich habe gerade eine Akte vorgelegt bekommen. Die UB ist da und das GB-Ersuchen sollte fertig gemacht werden. Dabei fiel mir auf, dass der Zuschlagsbeschluss falsch ist. Laut diesem haben wir keine bestehen bleibenden Rechte, in Abt. II bleibt jedoch eine Grunddienstbarkeit bestehen. Laut Zuschlagsbeschluss müsste ich um Löschung des Rechtes ersuchen. Dies wäre aber unrichtig. Der Zuschlagsbeschluss ist rechtskräftig, der Erlös verteilt, wobei der Zuschlagsbeschluss dem Rechtsinhaber (Berechtigter Abt. II) nicht zugestellt worden ist. Aus welchen Gründen auch immer Wie bekomme ich denn jetzt einen richtigten Zuschlagsbeschluss bzw. ein richtiges Ersuchen hin.