Guten Abend,
ich sitze vor einem Fall, bei dem ich nicht weiß wie ich ihn angehen soll.
Ein Grundstück, auf welchem eine Straße im BPlan eingezeichnet ist, ist verkauft worden. Vertrag unterschrieben.
Die Gemeinde hat das Vorkaufsrecht für das Teilstück ausgeübt - dadurch wird ja die Auflassungsvormerkung für dieses Stück automatisch gelöscht und die Gemeinde eingetragen.
Der Verkäufer ist nun vom Vertrag zurückgetreten (hatte das Recht) und den übrigen Teil, der nicht "vorgekauft" wurde an dieselbe Gemeinde verkauft.
Der zuständige Notar hat einen einzigen Vertrag über das gesamte Grundstück aufgesetzt. Nun soll auch eine Auflassung für das ganze Grundstück gemacht werden. Müssten das nun nicht 2 Grundstücke werden und 2 Verträge?