Ich schreibe das mal in der Rubrik "Verwaltung", auch wenn es damit eigentlich nichts zu tun hat, da es sich auf der anderen Seite auch nicht um eine Rechtsprechungsfrage handelt.
Insbesondere für alle, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber dort keine für eine Rentenzahlung ausreichenden Anwartschaften erworben haben, ist vielleicht von Interesse, dass man sich die gezahlten Arbeitnehmeranteile erstatten lassen kann.
Geregelt ist dies in § 210 SGB VI.
Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es dazu auch ein Formular:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/I…r%C3%A4gen.html