Der Vater überlässt unentgeltlich an den 5jährigen Filius einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, Vater und Sohn werden alleinige Miteigentümer. Im Rahmen dieses Übelassungsvertrages werden ein Nießbrauch und eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Soweit so gut.
Nun das für mich Neue. Der Vater, der ja derzeit noch Alleineigentümer des Grundstücks ist, lässt derzeit für sich selbst ein Erbbaurecht eintragen, dass heisst, der an den Sohn zu überlassende Miteigentumsanteil wird, neben ein paar Grundschulden und den neu zu bestellenden Rechten, mit einem Erbbaurecht für den Vater sowie einem Vorkaufsrecht für den jeweiligen Erbbauberechtigten belastet sein.
Ich gehe davon aus, dass zunächst ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist. Wie sieht es aus mit der familiengerichtlichen Genehmigung?