Ja, da zeigt sich der regionale Unterschied unterhalb des Weißwurstäquators heisst die Betreuungsbehörde "Betreuungsstelle". (Nicht nur in Deutschland, nein, auch in Bayern ist alles erdrückend übergeregelt, nämlich hier die Namensgebung im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes...)
Tod eines Berufsbetreuers - Aufbewahrungsort Handakten
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julianbel -
11. Februar 2014 um 13:41
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Es wäre ja auch zu einfach und verständlich, wenn man die örtliche Behörde,§§ 1 ff. nach dem [h=1]Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz - BtBG)[/h]
auch Betreuungsbehörde nennen würde. Ja, ne, ist klar. (Ich weiß oder hoffe doch, dass das nicht deine Schuld ist. ;)) -
Okay, also wenn sich die Betreuungsstelle um die Akten reisst und die Erben die Herausgabe an diese Stelle nicht verweigern (ein Anspruch besteht eher nicht), dann würde ich mich als Betreuungsgericht nicht einmischen.
"Meine" Betreuungsbehörde hat allerdings anderes zu tun, als sich um Akten, die sie nichts angehen, zu reissen, sie ist mit meinen Sozialgutachtenaufträgen gut in Lohn und Brot.;) -
Man sollte am besten einen Betreueratsverweser bestellen
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