Hallo noch mal,
Sterbegeldversicherungen können ja im angemessenen Umfang zum Schonvermögen zählen.
Nun ist meine Frage, was ist ein angemessener Umfang? Woran wird der bemessen? An den durchschnittlichen Kosten einer Bestattung?
Wie handhabt ihr das so. Wo ist eure Grenze. Gibt es da eine konkrete Entscheidung zu? Habe bisher immer nur Fallbezogene Entscheidungen gefunden..
Dankeschön