Höhe einer Sterbeversicherung

  • Hallo noch mal,


    Sterbegeldversicherungen können ja im angemessenen Umfang zum Schonvermögen zählen.

    Nun ist meine Frage, was ist ein angemessener Umfang? Woran wird der bemessen? An den durchschnittlichen Kosten einer Bestattung?

    Wie handhabt ihr das so. Wo ist eure Grenze. Gibt es da eine konkrete Entscheidung zu? Habe bisher immer nur Fallbezogene Entscheidungen gefunden..

    Dankeschön

  • Eventuell hilft dir die Entscheidung aus dem Sozialrecht:

    BSG, Urteil vom 18. 3. 2008 - B 8/9b SO 9/06 R (http://lexetius.com/2008,1813)


    "Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags für eine angemessene Bestattung und Grabpflege sei daher als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen anzusehen. Die Angemessenheit ist aus den Kosten zu ermitteln, welche die örtlich zuständige Behörde als erforderliche Kosten der Bestattung zu übernehmen hat (Grundbetrag). Dabei ist Bezug zu nehmen auf die gewünschte Art der Bestattung. Dieser als einfachster Standard anzusehende Betrag ist unter Berücksichtigung der Individualwünsche des Betroffenen bis zur Grenze der Angemessenheit zu erhöhen. Richtwert könnten dabei die Kosten einer durchschnittlichen Bestattung sein. Das Gericht stellte fest, dass die Kosten einer durchschnittlichen Beerdigung nach Auskunft der Verbraucherzentralen bei rund 7.000,- € liegen. Der im Streitfall festgelegte Betrag war daher noch als angemessen anzusehen. Die beantragte Sozialhilfe war zu gewähren."

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