Ergänzungsbetreuervergütung zahlbar zunächst aus Landeskasse?

  • Hallo,
    Verfahrenspflegerkosten werden ja zunächst aus der Landeskasse gezahlt und dann später mit den Gerichtskosten wieder eingezogen. Dieses unabhängig von der Höhe des Vermögens. Wie sieht das nun mit den Kosten für eine Ergänzungsbetreuung aus? Diese richtet sich ja nach ähnlichen Grundsätzen wie die eines Verfahrenspflegers (keine pauschalisierte Abrechnung; Stundensatz von 33,50 €). Folgt daraus, dass die Ergänzungsbetreuerkosten auch zunächst aus der Landeskasse bezahlt werden oder sind die wie in meinem Falle von der vermögenden Betroffenen einzufordern?
    Danke für eine freundliche Antwort!

  • Für die Ergänzungsbetreuervergütung des § 6 VBVG gilt auch nichts anderes wie § 1 II VBVG.
    Staatskasse haftet also nur subsidiär ( Umkehrschluss ) .

    Antwort freundlich genug ?

    Berufsmäßigen Ergänzungsbetreuer habe ich natürlich unterstellt.

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